Die Besonderheit des Falls Lidel wurde schnell eingeschränkt, als bekannt wurde, dass auch andere Unternehmen ihre Mitarbeiter bespitzeln. Nun wurde auch bekannt, dass die Telekom auf höherer Ebene ebenso verfuhr.

Was dürfen Unternehmen und was nicht? Natürlich müssen die Arbeitgeber wissen, was ihre Arbeitnehmer so machen, doch dazu dürfen sie nicht alles tun. Manche Dinge sind grenzüberschreitend. Dies hatte Lidel eindrucksvoll bewiesen, hatte die Supermarktkette doch eigens Detektive eingestellt, die selbst den Toilettengang und private Beziehungen der Mitarbeiter_innen überwacht haben.
Nun ist jedoch auch die Telekom ins Fadenkreuz geraten. Einige Mitarbeiter_innen haben scheinbar brisante interne Informationen der Telekom nach außen weiterverkauft. Natürlich hat die Konzernspitze dann ein Interesse an Aufklärung. Was die Polizei nur in besonderen Fällen darf, darf die Telekom natürlich erst recht nicht. Dazu gehört die Überprüfung von privaten Telefonaten von Mitarbeiter_innen. Das hat die Konzernspitze jedoch offensichtlich getan.
Nun ist man bemüht die Sache aufzuklären und die Wogen zu glätten. Der Aufsichtsrat hat sich dabei hinter den Konzernchef Obermann und seine Bemühungen gestellt. Der Ex-Konzernchef Kai-Uwe Riecke wies dabei sämtliche Vorwürfe zurück. Sonderlich glaubhaft wirkt dies jedoch nicht. Schließlich haben andere schon bestätigt, dass der Auftrag von ganz oben käme. Damit sind Riecke als auch Zumwinkel sicherlich im Fadenkreuz der Aufklärungsermittluingen.
Dabei dürfte klar sein, dass es sich um schwere Fehler des Managements gehandelt haben dürfte. Ein Führung, die es nötig hat, ihre eigenen Mitarbeiter_innen derart zu bespitzeln, hat versagt. Leider scheint es oft spät aufzufallen, wenn das Management versagt, da die eigenen Fehler oft versucht werden zu vertuschen.