Während wir das letzte Mal über die Höhe der Manager-Gehälter diskutiert haben, kommen wir heute zu den Aufsichtsräten. Sie sind es, die über Höhe und Zusammensetzung der Gehälter entscheiden. Ein Aufsichtsrat ist das Kontrollgremium, das den Vorstand überwachen soll. So hat es das deutsche Aktienrecht vorgesehen. Anders als in den USA, wo Vorstand und Kontrollgremium mit denselben Personen besetzt werden können, wollen wir in Deutschland eine Verteilung von Macht und Aufgaben.
Wer sitzt eigentlich in deutschen Aufsichtsräten? Natürlich auch Arbeitnehmervertreter und Politiker. Warum haben die sich nicht gegen Höhe und Struktur der Gehälter gestemmt – zumindest über die Medien? Wie SPD-Fraktionsvize Ludwig Stiegler im Tagesspiegel feststellte, seien Bestandteile der Managergehälter an den Kurswert gekoppelt „… und würden sich nicht am Gesamtwohl eines Unternehmens und den Arbeitnehmerinteressen orientieren.“ Noch einmal – wer sitzt denn in den Aufsichtsräten??? Warum werden hier nicht qualitative Ziele formuliert? Warum sehen wir eigentlich nicht folgende Vorgaben für Manager:
Wir wollen doch nicht unterstellen, überall wo es schief läuft, erleben wir Methoden à la VW. Aufsichtsräte sind zu oft überfordert (was anderes möchte ich hier nicht unterstellen) und wenn sie dann noch auf Wirtschaftsprüfer treffen, die das Offensichtliche nicht sehen, geraten Aktionärs- wie Arbeitnehmerinteressen in ernste Gefahr. Wie sollen jedoch Mitglieder eines Aufsichtsrates ernsthaft als Kontrollinstanz fungieren, wenn sie mehr als 5 Mandate wahrnehmen – und das neben ihrer eigentlichen Tätigkeit? Deshalb sollten wir über folgende Veränderungen nachdenken: