Schon länger ist es so, dass Arbeitnehmer dazu angehalten werden sich in Form von Kapitalanteilen an ihrem Arbeitgeber zu beteiligen. Dadurch erhalten sie einen Teil der Gewinne des Unternehmens. Nun hat sich die Koalition auf eine neue Regelung geeinigt.
Die Arbeitnehmerbeteiligung an Unternehmensgewinnen wird oft als gerechtere Form des Arbeitslohnes angesehen. Der Erfolg des Unternehmens für das die Arbeiter_innen arbeiten, wird damit maßgeblich für die Lohnhöhe. Darüber hinaus scheint es für viele Arbeitgeber attraktiv, übder den Investivlohn die Arbeitnehmer stärker an das Unternehmen zu binden.
Früher wurde die BEteiligung in Form von Kapitalanteilen mit einem Steuerfreibetrag von 135 Euro im Jahr gefördert. Nun hat sich die Koalition darauf geeinigt den Steuerfreibetrag auf 360 Euro pro Jahr anzuheben. Dies soll für die Arbeitnehmer einen Anreiz stellen, der politisch gewollten Entwicklung zu folgen.
Kritisiert wurde bisher schließlich, dass die Unternehmensgewinne stark steigen und die Managergehälter stark steigen, die normalen Arbeitnehmer_innen an den Gewinnne jedoch nicht beteiligt werden. Neben klassischen Kapitalanteilen soll es für Arbeitnehmer_innen auch möglich sein die Stuerfreibeträge für Gewinne aus Fonds zu erhalten, bei denen jedoch eine Kapitalrückflussquote an die Unternehmen von 75% herrschen muss.
Die neue Regelung wird die Steuerzahler ungefähr eine halbe Milliarde Euro kosten. Hier stellt sich ernsthaft die Frage, ob es sich um eine Beteiligung der Arbeitnehmer_innen an Unternehmergewinnen ist oder eine Beteiligung der Arbeitnehmer an Steuereinnahmen.
Januar 13th, 2009 um 00:06
[…] Deutschland selten und führt oft zu Spannungen zwischen Arbeitgebern und Betriebsrat. Mit der Gewinnbeteiligung werden die Gegensätze etwas gemildert. Dies führt auch dazu, dass die Mitarbeiter eine […]