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Kfz-Versicherung außer Frist kündigen

Autor: Robert
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Eine Kfz-Versicherung außer Frist zu kündigen ist unter bestimmten Umständen möglich. Während eine fristgerechte Kündigung einen Monat vor Vertragsende erfolgen muss, hat der Autofahrer in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses tritt bei einem Fahrzeugwechsel, bei einer Beitragserhöhung bzw. Leistungsminderung oder im Schadensfall ein.

Kaputtes Auto ©Flickr / Matti Mattila

Eine fristgerechte Kündigung der Kfz-Versicherungen muss einen Monat vor Vertragsende erfolgen. In der Regel laufen Kfz-Versicherungen bis Jahresende (also 31. Dezember). Das heißt, dass eine Kfz-Versicherung meistens bis zum 30. November gekündigt werden muss. Nur in Ausnahmefällen ist das Versicherungsende nicht das Jahresende.

Kfz-Versicherung beim Autoverkauf kündigen

Grundsätzlich ist es möglich, eine Kfz-Versicherung beim Wegfall des versicherten Risikos, also des Autos, außer Frist zu kündigen. Wer sein Auto also verkauft, kann seine Kfz-Versicherung vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen. Aber Vorsicht: erst wenn es zu einem Fahrzeugwechsel oder einer Neuzulassung auf den eigenen Namen gekommen ist, kann die alte Kfz-Versicherung außer Frist gekündigt werden. Bis zum Ummelden haftet man zusammen mit dem Käufer als Gesamtschuldner für die Prämie und die Kfz-Steuer.

Außer Frist kündigen bei Beitragserhöhung

Kommt es zu einer Beitragserhöhung des Versicherers ohne einen gleichzeitigen erweiterten Leistungsumfang oder zu einer Leistungsminderung ohne gleichzeitige Anpassung des Versicherungsbeitrags, hat der Versicherte das Recht, die Kfz-Versicherung außer Frist zu kündigen. In der Regel muss dann innerhalb eines Monats nach Eingang der Beitragserhöhung bzw. der Leistungsminderung gekündigt werden.

Kfz-Versicherung außer Frist im Schadensfall kündigen

Auch im Schadensfall kann man außer Frist die Kfz-Versicherung kündigen. Mit Erhalt einer Mitteilung des Versicherers über die abschließende Regulierung des Schadens beginnt eine Frist, innerhalb derer man die Versicherung kündigen kann. Im Schadensfall haben übrigens beide Seiten (Versicherer und Versicherter) ein außerordentliches Kündigungsrecht. Auch der Versicherer kann also die Kfz-Versicherung kündigen. Kündigt der Versicherungsnehmer, ist zu beachten, dass die restliche Jahresprämie nicht erstattet wird.


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